Toppler von Ernst W Heine

Toppler
Ein Mordfall im Mittelalter
ISBN/EAN: 9783442728558
Sprache: Deutsch
Umfang: 256 S., 36 s/w Illustr.
Einband: kartoniertes Buch
Auf Wunschliste
Heinrich Toppler ist eine historische Figur: Geboren um 1340, war er ein reicher Kaufmann und Bürgermeister der Stadt Rothenburg ob der Tauber, die unter seiner Führung im 14. Jahrhundert zu Ansehen und Wohlstand gelangte. Doch Topplers Glück hielt nicht an: 1408 fand er unter mysteriösen Umständen im Kerker seiner eigenen Stadt den Tod, und noch heute hält sich hartnäckig das Gerücht, er sei enthauptet worden. Doch warum sollte die Stadt ihren erfolgreichsten und hochverehrten Bürgermeister hinrichten? Ging der Hinrichtung überhaupt eine gerichtliche Verurteilung voraus? Oder war es ein Mord aus Habgier? Vordergründig in Form einer gerichtlichen Untersuchung inszeniert E.W. Heine sein hoch spannendes Buch über das Leben und Sterben eines großen Mannes. Dabei beschränkt er sich nicht auf die Rekonstruktion dieser einen Lebensgeschichte, sondern stellt ihr die Rekonstruktion einer ganzen Epoche an die Seite: Vor den Augen des Lesers entfaltet sich das ausgehende Mittelalter, die Zeit der Hungersnöte, der Kriege, des Verfalls der Kirche, des aufstrebenden Bürgertums ... - eine Zeit der großen Umbrüche und Wandlungen, die immer wieder zu faszinieren vermag. Und obwohl E.W. Heine für "Topplera?oe genau recherchiert hat und sich streng an die Fakten hält, liest sich sein Buch wie eine äußerst gelungene Mischung aus historischen Roman und spannendem Krimi: Wer ermordete Heinrich Toppler? Vordergründig in Form einer gerichtlichen Untersuchung inszeniert E.W. Heine sein hoch spannendes Buch über das Leben und Sterben eines großen Mannes. Dabei beschränkt er sich nicht auf die Rekonstruktion dieser einen Lebensgeschichte, sondern stellt ihr die Rekonstruktion einer ganzen Epoche an die Seite: Vor den Augen des Lesers entfaltet sich das ausgehende Mittelalter, die Zeit der Hungersnöte, der Kriege, des Verfalls der Kirche, des aufstrebenden Bürgertums ... - eine Zeit der großen Umbrüche und Wandlungen, die immer wieder zu faszinieren vermag. Und obwohl E.W. Heine für "Topplera?oe genau recherchiert hat und sich streng an die Fakten hält, liest sich sein Buch wie eine äußerst gelungene Mischung aus historischen Roman und spannendem Krimi: Wer ermordete Heinrich Toppler?
Das 1. Kapitel In der Kirche Sankt Jakob zu Rothenburg erinnert eine Grabplatte an einen Würfelspieler, der viel riskierte, hoch gewann und am Ende alles verlor, sogar sein Leben. Heinrich Toppler steht auf dem Stein. Toppeln heißt im Altfränkischen würfeln. Ein Wappenschild zeigt zwei Würfel mit insgesamt elf Augen. Warum nicht zwölf, den höchstmöglichen Wurf? Fürchtete der Toppler den Neid der Götter? Wer war dieser sagenhafte Würfelspieler? Es besteht kein Zweifel, daß er wirklich gelebt hat. Aber was besagt das schon. Auch der Bürgermeister Nusch hat hier in Rothenburg gelebt, und dennoch ist das meiste, was über ihn berichtet wird, frei fabulierte Sage. Es heißt, Bürgermeister Nusch habe im Dreißigjährigen Krieg die von Tilly belagerte Stadt vor der Zerstörung bewahrt, weil er es wunderbarer- oder widerlicherweise schaffte, einen eimergroßen Humpen Wein in einem Zug zu leeren. Bis in die Gegenwart wird jedes Jahr zu Pfingsten der große Trunk des Bürgermeisters mit farbigem Spektakel gefeiert. Rilke hat sogar ein Gedicht über das 'historische Ereignis' verfaßt, was nichts daran ändert, daß der große Trunk in Wirklichkeit nie stattgefunden hat. Es handelt sich vielmehr um eine jener Legenden, wie wir sie in vielen alten Städten antreffen, vom Bremer Roland bis zum Rattenfänger von Hameln. Und ähnlich wie mit Bürgermeister Nusch, dessen angebliche Trinkfestigkeit die Phantasie der Nachwelt mehr angeregt hat als die historische Belagerung und Eroberung der Stadt durch Tilly, verhält es sich auch mit Heinrich Toppler, dessen Enthauptung - obwohl nirgendswo urkundlich bezeugt - die Phantasie der Nachwelt immer mehr angeregt hat als sein Leben. In einer Abhandlung über Toppler aus dem Jahre 1924 kommt der Verfasser zu dem Resultat, daß 'Heinrich Toppler aufgrund eines Urteilsspruches der Reichsstadt Rothenburg zwischen dem 12. und 13. Juni 1408 in oder vor seinem Gefängnis zu Rothenburg ob der Tauber hingerichtet wurde'. Gerade aus jenen Jahren sind der Nachwelt eine stattliche Anzahl von allen möglichen Urkunden, Rechnungen und Verwaltungsbelegen erhalten geblieben. Kein noch so banales öffentliches Ereignis, das von den Stadtschreibern nicht festgehalten worden wäre. Eine Urkunde über Topplers Verurteilung oder Enthauptung gibt es aber nicht. Der Bürgermeister einer deutschen Reichsstadt war eine viel zu bedeutende Persönlichkeit, als daß man ihn, aus welchen Gründen auch immer, einfach erschlagen und verscharren hätte können. Es müßte Gerichtsprotokolle, Henkersrechnungen und andere schriftliche Indizien geben. Vor allem stellt sich aber die Frage: Warum sollte die Stadt ihren erfolgreichsten und hochverehrten Bürgermeister hinrichten? Heinrich Toppler war kein Despot, der die Macht mit Gewalt an sich gerissen hatte. Er war frei gewählter Ratsherr und Bürgermeister mit zeitlich begrenztem Regierungsauftrag. Es gibt eine ganze Reihe von aktenkundigen Beweisen dafür, daß er sich streng an die Gesetze der Stadt gehalten hatte. Um ihn auszuschalten, brauchte man ihn nicht gleich hinrichten. Es hätte gereicht, ihn nicht wiederzuwählen. Hatte er ein todeswürdiges Verbrechen begangen? Dann müßte es eine Anklage geben, Gerichtsprotokolle, Zeugenaussagen, wie wir das aus einer Unzahl von anderen Prozessen jener Tage kennen, als selbst Pfennigstrafen ins Rechnungsbuch eingetragen wurden. Leibesstrafen wurden grundsätzlich schriftlich verewigt, zur Anprangerung des Verbrechens und weil die Henkershonorare so hoch waren, daß sie die Stadtkasse überdurchschnittlich belasteten. Hinrichtungen waren derart kostspielig, daß sich die meisten kleineren Städte gar keinen eigenen Scharfrichter leisten konnten und ihre Todeskandidaten an größere Städte verkauften, die dann die Hinrichtung finanzierten und dafür das Recht erhielten, das Spektakel in ihren Mauern stattfinden zu lassen. Hatte überhaupt eine Hinrichtung aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung stattgefunden? Oder war es Mord aus Hab ...