Zweckveranlassung. von Moritz Lange

Zweckveranlassung.
Ein Beitrag zur Zurechnung des Verhaltens Dritter im Öffentlichen Recht., Schriften zum Öffentlichen Recht 1281
ISBN/EAN: 9783428143146
Sprache: Deutsch
Umfang: 267 S.
Einband: kartoniertes Buch
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Die 'Zweckveranlassung' betrifft die auf Veranlassung beruhende Zurechnung des Verhaltens Dritter im Gefahrenabwehrrecht. Allgemeingültige Zurechnungsgrundsätze haben sich bis heute nicht herausgebildet. Zur Anwendung gelangen unterschiedliche, am jeweiligen Einzelfall ausgerichtete Zurechnungskriterien. Der Autor schlägt eine Neukonzeption der Zweckveranlassung vor, die einzelfallabhängige Zumutbarkeitserwägungen aus der Zurechnungsentscheidung ausgliedert und die Einführung eines einheitlichen Zurechnungskriteriums ermöglicht. Anhand aktueller Fallgestaltungen - u.a. der gefahrenabwehrrechtlichen Verantwortlichkeit für Ausschreitungen bei Fußballbundesligaspielen und bei Facebook-Partys, für Gegengewalt im Versammlungsrecht und für terroristische Anschläge auf gefährdete Objekte - wird die Neukonzeption auf ihre Angemessenheit und Praxistauglichkeit überprüft. Der Autor beleuchtet zudem, inwieweit die zur Zweckveranlassung entwickelte Zurechnungskonzeption auf ähnlich gelagerte Zurechnungsfragen außerhalb des Polizei- und Ordnungsrechts, etwa bei der Indienstnahme Privater zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, bei mittelbaren Grundrechtseingriffen und im Staatshaftungsrecht, übertragen werden kann.
Moritz Lange wurde 1983 in Lich geboren. Er studierte von 2003 bis 2008 Rechtswissenschaft in Heidelberg mit dem Schwerpunkt Deutsches und europäisches Verwaltungsrecht. Von 2008 bis 2010 war er Rechtsreferendar am Landgericht Heidelberg (Wahlstation: Bundesverfassungsgericht). Anschließend war er bis 2013 Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Voßkuhle am Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie - Abteilung 1 (Staatswissenschaft) der Universität Freiburg. Seit 2013 ist er Rechtsanwalt in Stuttgart.